Eine Obliegenheit ist die Beachtung bestimmter Regeln beim Abschluss eines Versicherungsvertrages seitens des Antragstellers, um in den Genuss eventueller Versicherungsleistungen zu kommen. Der Antragsteller verpflichtet sich zur: vorvertraglichen Anzeigepflicht, Gefahrstandspflicht (Verbot der Gefahrerhöhung), Abwendungs- und Minderungspflicht (Schadenminderung), Anzeige-, Auskunft- und Belegpflicht. Bei nachweislicher Verletzung der Obliegenheitspflichten wird der Versicherer nach § 6 VVG leistungsfrei, d.h. er ist nicht mehr verpflichtet, die Versicherungsleistung zu erbringen. Neben diesen gesetzlichen Obliegenheiten nach dem Versicherungsvertragsgesetz gibt es in den Musterbedingungen zur privaten Krankenversicherung (STV) weitere vertragliche Obliegenheiten: Krankenhausbehandlungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Beginn anzuzeigen, der Versicherungsnehmer hat jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung der Leistungspflicht und ihres Umfanges notwendig ist, die versicherte Person hat sich auf Verlangen des Versicherers durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen (Krankentagegeld), eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich anzuzeigen (betrifft nur Krankentagegeld), bei verspätetem Zugang wird das Krankentagegeld erst ab dem Zugangstag der Mitteilung berechnet. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ist innerhalb von drei Tagen anzuzeigen.
Andere Bezeichnung für Anleihe.
Ein Ombudsman ist im ursprünglichen Sinne ein Schlichter oder vertrauensvoller Vermittler zwischen zwei sich streitenden Parteien. Diese Rolle nimmt bei Versicherungen eine Stiftung wahr, die 1972 im Rahmen der Privatversicherung gegründet wurde. Der Begriff Ombudsman steht für eine Vertrauensperson, an die sich Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte wenden können, die sich nicht rechtens behandelt fühlen. Der Ombudsman prüft diese Fälle neutral, gibt Ratschläge und setzt sich im Notfall für den Versicherungsnehmer bei dem betroffenen Versicherungsunternehmen ein.
Online-Banking ist das Abwickeln von traditionellen Geschäften im Bankwesen über das Internet.
Online-Broker bieten Online-Trading übers Internet an und arbeiten trotz Unabhängigkeit eng mit Depotbanken zusammen.
Online-Trading ist Wertpapierhandel via Internet.
Zeitlich befristetes Recht, ein nach Preis und Menge vom Vertragspartner (Kontrahenten) festgesetztes Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Optionen werden in Deutschland standardisiert an der Terminbörse Eurex gehandelt.
Der Optionspreis ist der Preis für die Kauf- oder Verkaufsoption, den der Käufer der Option bei Abschluss des Geschäftes zu zahlen hat.
Die Optionsrentenversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der sich der Versicherungsnehmer im Erlebensfall die Versicherungssumme in Form von Rentenbeträgen auszahlen lassen kann.
Nicht standardisierte verbriefte Option, die an allen Börsen und außerbörslich gehandelt werden kann.
Freiverkehr an der New Yorker Börse.
Vierteljährliche (meist freiwillige) Veröffentlichungen von Zwischenbilanzen (Zwischenberichten) einer Aktiengesellschaft.
Ein Call (Kauf-Option) ist out-of-the-money, wenn der Kassakurs des Basiswertes unter dem Basispreis liegt. Ein Put (Verkauf-Option) ist out-of-the-money, wenn der Kassakurs des Basiswertes über dem Basispreis liegt.

